Geht was vorran....?
Wohl nicht so ganz! Nach der ganzen Rückzieherei hat sich noch keiner getraut was Neues in den verbalen Boxring zu werfen. Wohl zuviel Angst vor Schelte oder das es zurückgezogen wird, bevor überhaupt die Computer-Tinte sozusagen trocken wurde?
Muss also zuerst die Betriebssicherheitsverordnung geändert werden? Bloss wie lange dauert das? Oder wird der Strom nun sich doch entschließen endlich juristisch korrekt zu fließen?
Fragen über Fragen... Bei meinen Vorträgen merke, spüre und höre ich nur eines:
Der Praktiker hätte doch gerne mal eine Antwort!
Schweigen im Walde
Da kann man getrost auf Urlaub gehen, es ändert ich bei der TRBS 2131 nichts. Wenigstens hier ist mal Verlass auf den Gesetzgeber.
Neu ist nur, das mittlerweile ein Herr der Branche anfangen hat zu begrüßen, dass die TRBS 2131 kommentarlos zurückgezogen wurde. Und das mit der Bemerkung, dass sie ziemlich praxisfremd gewesen wäre!
Darauf habe ich nun keinen Kommentar mehr. Nein, halt doch einen: Hat das Minsterium eigentlich ein eigenes Budget für Werbung und Desinformation? Und wenn ja, wieviel bekommt man für solche Kommentare....
Die BG und die TRBS 2131
Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen erfuhr ich, dass die Berufsgenossenschaft darüber nachdenkt, den Anhang ihrer BGV A3 den Forderungen der BetrSichV anzupassen. Das wollte man zuerst nicht machen, da die TRBS 2131 und deren Teil 1 deren Part übernehmen sollte. Aber die TRBS 2131 verstarb ja bekanntermaßen in jungen Jahre viel zu früh und unverhofft.
Ich sehen das als Versuch zur Schadensbegrenzung seitens der BG. Gut das wenigstens EINER was tut! Obwohl die BG in diesem Fall wahrlich extrem unschuldig am Dilemma ist.
Denn die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises wurde auf Januar verschoben. Ich hoffe, damit ist das Jahr 2011 gemeint und kein späteres...
Also werden wir noch sehr lange auf eine neue TRBS 2131 warten müssen bzw. auf eine erweiterte Betriebssicherheitsverordnung hoffen!
Frau von der Leyen und die TRBS 2131
Ich finde es hochwohllöblich, dass auch unsere Ministerin Frau von der Leyen nun ein Statement dazu gegeben hat. Allerdings bin ich verwirrter als je zuvor.
Der Grundtenor ist derselbe wie im Schreiben vom Arbeitsministerium: ...Der Ausschuss für Arbeitssicherheit stellte bei einer Überprüfung fest, dass die TRBS 2131 teilweise Konkretisierungen enthielt, die über die Anwendung der BetrSichV hinausgehen....
Soweit noch alles mehr oder weniger nachvollziehbar, nun kommt aber mein Problem aus dem von der Leyenschen Schreiben: ... dem Arbeitgebern stehen wie bisher für die Konkretisierung der Verordnung zahlreiche Handlungshilfen wie das DIN VDE Regelwerk und die BGV A5 zur Verfügung...
Ja liebe BGler und liebe VDE Normenmacher! Glückwunsch von mir! Endlich erfahrt ihr die euch zustehende Achtung! Hoffentlich kommt jetzt der Beuth-Verlag nicht auf die Idee, die Preise für Normen in noch mehr astronomische Höhen zu befördern?
Und nun soll mir bloss keiner mehr kommen und sagen, dass DIN VDE Normen "privatwirtschaftliche Regelungen mit Empfehlungscharakter" sind. Oder das die BGV A3 keinen Gesetzescharakter hat! Wir müssen wohl viele Bücher neu schreiben...
Wohlgemerkt: ICH kann mit dieser Aussage ganz hervorragend leben! Und viele FREUNDE der Elektrotechnik wohl auch!

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